Mit der Anmeldung für ein Angebot der MDH Sport & Marketing GbR (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax oder E-Mail vorgenommen werden.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.mdh-sport.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
3. Bezahlung
Sobald die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung beim Anbieter eingegangen ist, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die gleichzeitig eine Rechnung ist. Die Anmeldegebühr ist daraufhin innerhalb von 14 Tagen auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Sind monatliche Beiträge zu entrichten, sind diese bis spätestens zum 1. des jeweiligen Veranstaltungsmonats auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages wird der Teilnahmeplatz fest gesichert. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung.
4. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalisierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen, soweit der Teilnahmeplatz nicht anderweitig vergeben werden kann. Mit der Absage des Teilnehmers sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Anspruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
5. Durchführung
Für die Dauer der Leistung der MDH Sport & Marketing GbR übertragen die Erziehungsberechtigten dem Veranstaltungsleiter der MDH Sport & Marketing GbR die Aufsichtspflichten und – rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Betreuer der MDH Sport & Marketing GbR Folge leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Die Umsetzung der angebotenen Leistungen obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der MDH Sport & Marketing GbR, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der MDH Sport & Marketing GbR.
6. Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn der MDH Sport & Marketing GbR den jeweiligen Leiter oder seinem Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während einer Veranstaltung der MDH Sport & Marketing GbR sind dem jeweiligen Stützpunktleiter der MDH Sport & Marketing oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leitung der MDH Sport & Marketing GbR führen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Bis zwei Wochen vor einer Veranstaltung:
Wird eine Veranstaltung vom gastgebenden Verein oder der MDH Sport & Marketing GbR mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
b) Einhaltung der Veranstaltungsregeln: Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
8. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Vorbereitung
2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. Die Richtigkeit der Beschreibung
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die MDH Sport & Marketing GbR keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
9. Beschränkung der Haftung
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leitungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
10. Versicherung
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
11. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
12. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von de
n Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, die MDH Sport & Marketing GbR, sowie die von der MDH Sport & Marketing GbR mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden - auch im Internet - und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
13. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend. Anbieter: MDH Sport & Marketing GbR, Geschäftsführer Timo Mühlbäck.
Aalen, Stand: 01.12.2008
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